Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Vertragspartner der loomobox FlexCo über die Nutzung der Plattform loomobox

Veröffentlicht am 29.04. 2024

Gültig ab dem 29.04. 2024

Die Vertragssprache ist Deutsch.

1. PRÄAMBEL

1.1.

Die loomobox FlexCo (im Folgenden auch kurz „Betreiber“ genannt) betreibt über loomobox.com eine Content-Creation Plattform (im Folgenden auch kurz „Plattform“ genannt). Die Plattform dient Vertragspartnern zur Erstellung von Produktbildern mit nur wenigen Klicks.

1.2.

Die jeweiligen Produkte des Kunden sind einmalig als 3D-Modell (im Folgenden auf kurz „3D-Modell“ genannt) in die Plattform zu integrieren. Auf Basis dieses 3D-Modells können die Vertragspartner ihre Produkte vor verschiedenen Hintergründen und in unterschiedlichen Szenen in Erscheinung treten lassen und so verschiedene Produktbilder einfach per „Mausklick“ erstellen. Dabei stehen dem Vertragspartner diverse Elemente wie etwa Böden, Wände, etc. auf der Plattform zur Verfügung.

1.3.

Die Plattform ist für die Darstellung von Beauty- und Lifestyle Produkten ausgelegt. Die Darstellung anderer Produkte ist zwar möglich und zulässig, die Auswahl an Hintergründen und Szenen kann jedoch beschränkt sein und daher die Produktdarstellung negativ beeinflussen.

1.4.

Zur Nutzung der Plattform ist eine kostenlose Registrierung erforderlich. Für die Nutzung und Erstellung von Produktbildern sind unterschiedliche kostenlose oder kostenpflichtige Pakete erhältlich.

2. GELTUNG

2.1.

Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch kurz „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreiber und dem Vertragspartner in Zusammenhang mit der Plattform. Abweichendes gilt nur als vereinbart, wenn dies zwischen dem Betreiber und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart worden ist.

2.2.

Der Betreiber erbringt seine Leistungen ausschließlich an Vertragspartner, die Unternehmer iSd § 1 KschG sind.

2.3.

Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Verkaufsbedingungen des Vertragspartners, die beispielsweise auf Angeboten oder sonstiger Korrespondenz des Vertragspartners angeführt sind, werden nicht Bestandteil des Vertrags mit dem Betreiber, auch wenn diesen nicht widersprochen wird, es sei denn, der Betreiber hat diesen vorab schriftlich zugestimmt. Wird im Einzelfall der Geltung abweichender Vereinbarungen schriftlich zugestimmt, so gelten die Abweichungen ausschließlich für diesen einzelnen Geschäftsfall.

2.4.

Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter loomobox.com eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum Download zur Verfügung bzw. kann auf Anfrage übermittelt werden.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1.

Sämtliche Angaben des Betreibers zu den angebotenen Leistungen an den Vertragspartner oder auf der Website des Betreibers sind unverbindlich und freibleibend.

3.2.

Verbindliche Angebote des Betreibers können vom Vertragspartner ausschließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

3.3.

Die zu Angaben der jeweiligen Leistungen des Betreibers gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, etc. gelten, sollte nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigenschaften.

3.4.

Allfällige Angebote des Betreibers können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des Vertragspartners vom Angebot des Betreibers ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das vom Betreiber angenommen werden kann.

4. LEISTUNGSUMFANG; LEISTUNGSTERMINE; PFLICHTEN DES BETREIBERS

4.1.

Der Betreiber stellt dem Vertragspartner während dem aufrechten

4.2.

Vertragsverhältnis einen Account für den Zugang zur Plattform über das Internet zur Nutzung zur Verfügung (Software-as-a-Service, im Folgenden auch kurz „SaaS“ genannt).

4.3.

Der Betreiber implementiert das 3D-Modell auf der Plattform, das ausschließlich dem Account des Vertragspartners zugeordnet ist. Die Erstellung des 3D-Modells erfolgt auf Basis von Bildern und weiteren Informationen, die der Vertragspartner dem Betreiber vorab zur Verfügung stellt. Die Bilder und weiteren Informationen sind gemäß den Vorgaben an den Betreiber zu übermitteln. Alternativ ist der Vertragspartner auch berechtigt, das jeweilige Produkt auf seine Kosten dem Betreiber zu senden. Der Betreiber erstellt auf Basis des übersandten Produkts das 3D-Modell und implementiert dies auf der Plattform. Der Vertragspartner überlässt dem Betreiber das übermittelte Produkt kostenlos zur freien Nutzung und verzichtet auf eine Rücksendung, sodass der Betreiber Eigentümer des Produktes wird.

4.4.

Dem Vertragspartner wird das Recht eingeräumt, Produktbilder auf Basis des integrierten 3D-Modells zu erstellen. Hierfür stehen dem Vertragspartner verschiedene Szenen und verschiedene Elemente (Wand, Boden, etc.) zur Verfügung. Das finale Ergebnis stellt der Betreiber nach endgültiger Einlösung der Credits dem Vertragspartner zur Verfügung.

4.5.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, dem Vertragspartner eine Schnittstelle (API) zur Anbindung an die Plattform zur Verfügung zu stellen.

4.6.

Nachfolgende Produkte sowie Produktbilder dürfen weder auf die Plattform hochgeladen werden noch vom Vertragspartner auf der Plattform verarbeitet werden:
a) Produkte/Bilder, die nicht mit der Plattform kompatibel gemäß Punkt 4.6. sind;
b) Produkte/Bilder in Zusammenhang mit der Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Orientierung oder Alter
c) Produkte/Bilder, die Marken-, Muster- oder Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen
d) Produkte/Bilder, die gegen die guten Sitten verstoßen.

4.7.

Kompatible Produkte haben maximale Abmessungen von 40 x 40 x 40 cm. Es sind ausschließlich Produkte kompatibel, die typischerweise in standardisierten Verpackungen vertrieben werden und einheitliche Oberflächen aufweisen, wie etwa Flaschen oder rechteckige Verpackungen. Nicht kompatibel sind etwa Fahrräder, Pflanzen, etc..

4.8.

Des Weiteren ist es dem Vertragspartner untersagt, über die Plattform erstellte Produktbilder derart darzustellen, zu verbreiten oder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, dass diese als ganzes oder teilweise den Anforderungen nach dem vorigen Punkt widersprechen. Der Vertragspartner hält den Betreiber diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos.

4.9.

Der Betreiber ist berechtigt, nach eigenem Ermessen 3D-Modelle und/oder Produktbilder des Vertragspartners von der Plattform auszuschließen. Macht der Betreiber von diesem Recht Gebrauch, steht dem Vertragspartner diesbezüglich kein Recht auf Entschädigung oder Schadenersatz zu.

4.10.

Etwaige Schulungen oder Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Einrichtung des Accounts oder der Erstellung der Produktbilder auf der Plattform sind nicht Teil der vom Betreiber nach diesen AGB geschuldeten Leistung und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.11.

Als Übergabepunkt für die Nutzung der Plattform bzw. Zugang zum Account des Vertragspartners ist der Router Ausgang des Hosting Providers der Plattform definiert. Die Internetanbindung des Vertragspartners, deren Aufrechterhaltung, die ausreichende Geschwindigkeit derselben sowie zu erfüllende Hard- und Softwarevoraussetzungen (dies betrifft insbesondere Webbrowser, die sich innerhalb des Support Lifecycle des jeweiligen Herstellers befinden müssen, sowie die zu deren Betrieb notwendige Hardwareausstattung) aufseiten des Vertragspartners sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und hat der Vertragspartner dafür selbst Sorge zu tragen.

4.12.

Die Plattform steht dem Vertragspartner grundsätzlich an 7 Tagen die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung. Eine bestimmte Erreichbarkeit im Jahresmittel wird vom Vertragspartner nicht zugesagt. Der Vertragspartner wird sich redlich bemühen, eine übliche Erreichbarkeit zu gewährleisten.

4.13.

Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang zu und die Leistung der Plattform zeitweilig oder dauerhaft, wenn dies für Wartungsarbeiten, Updates, die Sicherheit und Systemintegrität erforderlich ist, zu unterbrechen, einzuschränken oder vollständig einzustellen.

4.14.

Der Betreiber behält sich das Recht, den Leistungsumfang zu ändern, ausdrücklich vor.

4.14.1.

Technisch notwendige und sicherheitsrelevante Änderungen an der Plattform wird der Betreiber soweit tunlich und möglich dem Vertragspartner bekanntgeben. Selbiges gilt für Änderungen, die auf gesetzliche oder sonstige Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnung zurückzuführen sind, sowie Änderungen, die ausschließlich oder überwiegend zum Vorteil des Vertragspartners sind. Gegen diese Änderungen steht dem Vertragspartner kein Widerspruch zu. Der Vertragspartner ist aber berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.

4.14.2.

Sonstige Änderungen werden dem Vertragspartner mindestens eine Woche vorab mitgeteilt. Der Vertragspartner ist berechtigt, binnen 14 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlichen Widerspruch zu erheben, widrigenfalls die Änderungen für den Vertragspartner verbindlich werden. Im Fall des Widerspruchs werden die Änderungen für den jeweiligen Vertragspartner nicht wirksam, das Vertragsverhältnis endet jedoch in diesem Fall automatisch mit sofortiger Wirkung. Dem Vertragspartner steht kein Recht auf Schadenersatz oder sonstige Entschädigung aufgrund der ausgesprochenen Kündigung vom Betreiber zu.

4.14.3.

Werden etwaige Dienste, Module udgl. kostenlos bereitgestellt, so ist der Vertragspartner jederzeit berechtigt, diese fristlos und ohne Vorankündigung wieder einzustellen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch steht dem Vertragspartners dadurch nicht zu.

4.15.

Über die in diesen AGB beschriebenen hinausgehenden Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags und sind bei Bedarf optional bzw. gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

4.16.

Vereinbarte Leistungs- oder Liefertermine werden vom Betreiber nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung bzw. Leistungserbringung gegenüber dem Vertragspartner.

4.17.

Der Betreiber ist berechtigt, vereinbarte Termine zu verschieben bzw. Fristen für die Bereitstellung bzw. Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine Einhaltung der Termine für den Betreiber unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich des Betreibers liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte, Brand, Krieg, Streik, Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen eintreten.

4.18.

Führen vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände dazu, dass dieser nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver Verzug), so ist der Betreiber nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

4.19.

Der Betreiber kann nach freiem Ermessen die Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen und/oder derartige Leistungen teilweise oder zur Gänze substituieren („Fremdleistung“). Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Vertragspartners. Der Betreiber wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Vertragspartner einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages mit dem Vertragspartner aus wichtigem Grund.

5. PFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

5.1.

Der Vertragspartner hat dafür zu sorgen, dass er über einen ausreichend schnellen und stabilen Internetanschluss sowie zur Nutzung der Software über einen gängigen Internetbrowser (ein Internetbrowser den zumindest 1% der Internetuser verwenden) in der aktuellen Version verfügt. Der Internetbrowser hat über sämtliche Updates zu verfügen und hat JavaScript zu unterstützen.

5.2.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine im Account hinterlegten Stammdaten (Name, Firma, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Steuernummer, Umsatzsteuer-ID, etc.) regelmäßig zu aktualisieren. Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haftet der Vertragspartner für den hieraus dem Betreiber entstehenden Schaden.

5.3.

Der Vertragspartner wird seinen Account sowie die diesbezüglichen Identifikations- und Authentifikationsmerkmale geheim halten, vor unberechtigten Dritten schützen und nicht an Dritte weitergeben. Der Vertragspartner hat überdies bei der Wahl von Identifikations- und Authentifikationsmerkmalen darauf zu achten, dass diese dem Stand der Technik entsprechen (z.B. Länge und Komplexität eines Passworts).

5.4.

Der Vertragspartner haftet für die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung der Identifikations- und Authentifikationsmerkmale, sofern ihm die missbräuchliche oder unberechtigte Nutzung zuzurechnen ist. Zudem hat der Vertragspartner bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer missbräuchlichen oder unberechtigten Nutzung den Betreiber umgehend zu informieren.

5.5.

Der Vertragspartner hat den Betreiber bei geplanten Wartungsarbeiten angemessen zu unterstützen und insbesondere alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

5.6.

Der Vertragspartner darf weder eine Software noch andere Techniken oder Verfahren (z.B. Ausführung von Skripten) im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform verwenden, die geeignet sind, den Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform zu beeinträchtigen. Insbesondere hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass keine Viren oder Schadsoftware den Betrieb der Plattform beeinträchtigen.

5.7.

Der Vertragspartner hat bei der Nutzung der Plattform alle anwendbaren Gesetze zu beachten. Insbesondere hat der Vertragspartner sämtliche datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG, etc.) und alle Kennzeichnungspflichten einzuhalten. Dem Vertragspartner ist es untersagt, Inhalte oder Daten, die gegen gesetzliche oder sonstige Bestimmungen mit normativer Wirkung oder behördliche Anordnungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen, auf der Plattform zur Verfügung zu stellen. Im Fall eines Verstoßes ist der Vertragspartner für die von ihm übertragenen Inhalte oder Daten selbst verantwortlich und hat den Betreiber von jeder Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich möglicher und tatsächlicher Kosten eines gerichtlichen Verfahrens, freizustellen.

5.8.

Weiters ist der Vertragspartner verpflichtet, die dem Betreiber bzw. auf der Plattform zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Daten frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Den Betreiber trifft diesbezüglich keine Warnpflicht und haftet im Falle leichter oder grober Fahrlässigkeit – jedenfalls im Innenverhältnis zum Vertragspartner – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch vom Vertragspartner zur Verfügung gestellter Daten. Wird der Betreiber wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet den Betreiber vollkommen schad- und klaglos zu halten; der Vertragspartner hat den Betreiber sämtliche Nachteile zu ersetzen, die durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Betreiber bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Vertragspartner stellt den Betreiber hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

5.9.

Beschreibungen und Informationen zu den Produkten hat der Vertragspartner richtig und vollständig anzugeben.

5.10.

Der Betreiber bietet dem Vertragspartner keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Alle Informationen auf Hilfeseiten, in Artikeln und Auskünften stellen lediglich die Ansicht des Betreibers dar. Für eine entsprechende rechtliche und steuerliche Beratung hat der Vertragspartner selbst zu sorgen.

5.11.

Der Vertragspartner wird dem Betreiber zeitgerecht, vollständig und laufend alle Informationen, Unterlagen und Daten zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung des Betreibers erforderlich sind. Er wird den Betreiber von allen Umständen informieren, die für die Vertragserfüllung von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Vertragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben des Betreibers wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

5.12.

Der Vertragspartner ist für die Einholung von allen notwendigen Genehmigungen, die mit seinen Produkten oder der gewerblichen Tätigkeit des Vertragspartners in Zusammenhang stehen, bei den jeweils zuständigen Behörden allein verantwortlich und hat diese auf Anfrage des Betreibers vorzulegen.

6. SUPPORT

6.1.

Ein Fehler im Sinne dieser AGB liegt bei jeder vom Vertragspartner gemeldeten Störung vor, die zur Folge hat, dass die tatsächliche Funktionsfähigkeit von der vereinbarten Funktionsfähigkeit negativ abweicht und (i) dies die Nutzung der Plattform in Bezug auf Kernfunktionalitäten wesentlich auswirkt und (ii) der Fehler durch den Betreiber reproduzierbar ist.

6.2.

Für nicht reproduzierbare Fehler wird kein Support bereitgestellt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien das weitere Vorgehen abstimmen.

6.3.

Auftretende Fehler sind unverzüglich mit einer genauen Beschreibung des Problems zu melden. Die Meldung an das Supportteam erfolgt ausschließlich über folgenden Link: https://loomobox.com/hilfe/support/.

6.4.

Ein Support ist ausgeschlossen bzw. kostenpflichtig insbesondere,

  • für Fremdsoftware, die vom Vertragspartner eingesetzt wird;
  • bei Fehlern, die auf Bedienungsfehlern oder auf unsachgemäßer oder nicht autorisierter Nutzung der Plattform beruhen;
  • bei jeglichen Hardwaredefekten;
  • bei Nutzung der Plattform auf anderen als den angegebenen zulässigen Hardware- und Betriebssystemumgebungen;

 

7. NUTZUNGSRECHTE; GEISTIGES EIGENTUM

7.1.

Der Betreiber räumt dem Vertragspartner ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertragsverhältnisses beschränktes, geographisch jedoch unbeschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform ein. Die Nutzung darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen erfolgen. Weitere darüber hinausgehende Rechte hinsichtlich der Plattform werden durch diesen Vertrag nicht eingeräumt, wie insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung und Dekompilierung.

7.2.

Die Nutzung und Verwendung von Texten, Bildern, Videos, Logos, etc. vom Betreiber außerhalb der Plattform ist ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung vom Betreiber zulässig.

7.3.

Der Vertragspartner ist berechtigt, die auf der Plattform erstellten Produktbilder sowie die Ausgabedatei an Dritte zu lizenzieren, wobei der Vertragspartner sicherzustellen hat, dass diesen Dritten keine Berechtigung zur Unterlizenzierung eingeräumt wird. Insbesondere ist es dem Vertragspartner untersagt, Lizenzen an den auf der Plattform erstellten Produktbilder sowie die Ausgabedatei einzuräumen, die dazu führen, dass die Produktbilder in weiterer Folge lizenzfrei im Internet verfügbar sind.

7.4.

Eine Nutzung der auf der Plattform erstellten Produktbilder sowie der Ausgabedatei ist erst nach Einlösung der jeweiligen Credits zulässig.

7.5.

Der Vertragspartner räumt dem Betreiber ein nicht ausschließliches, einfaches, zeitlich und geographisch unbeschränktes, übertragbares und unterlizenzierbares Werknutzungsrecht hinsichtlich aller aktuellen und zukünftigen Werknutzungsarten für die auf der Plattform erstellten Produktbilder ein. Der Betreiber nimmt diese Rechteeinräumung an. Die Rechteeinräumung umfasst insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, folgende Rechte:

7.6.

alle aktuellen und zukünftigen Verwertungsrechte, insbesondere alle Rechte nach den §§ 14 bis 18c UrhG;

7.7.

das Recht zur Bearbeitung, Ergänzung oder sonstigen Veränderung des Werks auf jegliche erdenkliche Art nach freiem Willen des AG, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Bearbeitung iSd § 5 Abs 1 UrhG handelt; sowie das Recht das bearbeitete, ergänzte oder veränderte Werk im selben Umfang wie das ursprüngliche Werk zu nutzen;

7.8.

Weiters umfasst das Werknutzungsrecht, sofern dies nicht schon von der Rechteeinräumung umfasst ist, sämtliche Titel-, und Leistungsschutzrechte, soweit sie übertragbar sind, sämtliche Nutzungsrechte an diesen Rechten und auch sämtliche Verwertungsrechte, welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht existieren oder den Vertragsparteien noch nicht bekannt sind, soweit sie dem Vertragspartner zustehen und/oder zustehen werden.
 

8. ZUGANGSSPERRE

Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang des Vertragspartners temporär oder dauerhaft zu sperren, wenn dieser gegen vertragliche (z.B. Punkt 5.2. f) oder gesetzliche Bestimmungen verstößt oder der ordnungsgemäße Betrieb, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Plattform durch den Vertragspartner beeinträchtigt wird. Die Zugangssperre muss vom Betreiber nicht vorab angekündigt werden. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Entschädigungen oder Schadenersatz aufgrund der erfolgten Zugangssperre gegenüber dem Betreiber zu beanspruchen.
 

9. VERTRAGSLAUFZEIT UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

9.1.

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

9.2.

Die Vertragsparteien sind zur ordentlichen schriftlichen Kündigung dieses Vertrags zum Ende eines jeden Kalendermonats unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist berechtigt, sofern keine abweichende Mindestvertragsdauer vereinbart wurde.

9.3.

Für Vertragsverhältnisse, denen ein Abo mit jährlicher Zahlweise zugrunde liegt, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr. Wird der Vertrag nicht mindestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr.

9.4.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten. Wichtige Gründe sind unter anderem der mehrmalige Verstoß gegen vertragsgegenständliche Pflichten sowie ein Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen.

9.5.

Kündigungserklärungen bedürfen hinsichtlich der Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nutzung der vertragsgegenständlichen Software über den Ablauf der Kündigungsfrist hinaus ist nicht zulässig.
 

10. PREISE

10.1.

Sämtliche Preise vom Betreiber gelten für den jeweiligen Leistungsumfang. Die Beauftragung von Leistungen, die über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

10.2.

Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

10.3.

Alle gegenüber dem Vertragspartner angegebenen Preise sind, sofern seitens des Betreibers nichts Abweichendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

10.4.

Soweit auf den Internetseiten des Betreibers Rabatte und Sonderkonditionen ausgelobt werden, gelten diese nur für erstmalige Buchungen von neuen Vertragspartnern innerhalb des Aktionszeitraumes für die Mindestvertragslaufzeit. Im Falle einer Vertragsverlängerung gelten dann die zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung geltenden regulären Preise.

10.5.

Der Vertragspartner hat dem Betreiber seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) bekanntzugeben. Gibt der Vertragspartner die UID-Nummer nicht oder nicht richtig bekannt oder verwendet er die UID-Nummer missbräuchlich, haftet der Vertragspartner dem Betreiber unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche insbesondere für die Zahlung der österreichischen Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
 

11. PAKETE / ABOS

11.1.

Hat der Vertragspartner Produktbilder erstellt, können diese zur weiteren Verwendung als Datei ausgegeben werden. Für die Dateiausgabe hat der Vertragspartner credits einzusetzen. Je nach Komplexität des Produktbildes ist eine bestimmte Anzahl credits erforderlich. Der Vertragspartner ist berechtigt, Credits einmalig oder im Rahmen eines Abo-Modells zu erwerben.

11.2.

Mit dem Kauf von Credits ist der Vertragspartner berechtigt, die jeweilige notwendige Anzahl von Credits für die Ausgabe der jeweiligen Produktbilder in einer Datei einzusetzen. Der Betreiber ist nicht verpflichtet, erworbene Credits zurückzunehmen bzw. Vertragspartner für nicht verbrauchte Credits, das jeweilige Entgelt zurückzuerstatten.

11.3.

Der Betreiber bietet auch ein kostenloses Abo-Modell an.

11.4.

Zur Kündigung des Abo Modells siehe Punkt 9..

11.5.

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, die Abrechnungsmodalitäten einseitig zu ändern. Der Vertragspartner wird auf eine allenfalls neue Abrechnungsmodalität automatisch umgestellt. Im Rahmen dieser Umstellung wird sichergestellt, dass sich der einzulösende Gegenwert der Credits nicht wesentlich ändert.

11.6.

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die jeweiligen Abo-Modelle sowie die Zahlungsmodalitäten jederzeit zu ändern. Gegen diese Änderungen steht dem Vertragspartner kein Widerspruchsrecht zu.
 

12. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

12.1.

Das jeweilige Entgelt ist mit Rechnungslegung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Der Betreiber ist berechtigt, sämtliche Barauslagen unverzüglich an den Vertragspartner weiter zu verrechnen.

12.2.

Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe gemäß § 456 UGB. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

12.3.

Der Betreiber und der Vertragspartner vereinbaren für den Fall, dass der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Zahlung nicht ordnungsgemäß nachkommt, dass zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen, Zinseszinsen gemäß § 1000 Abs 2 ABGB fällig werden.

12.4.

Der Betreiber ist berechtigt, die sofortige Zahlung zu verlangen und noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, sobald Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen vom Betreiber durch den Vertragspartner aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet erscheint.

12.5.

Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist der Betreiber berechtigt, sämtliche, auch im Rahmen anderer mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen abzurechnen und sofort fällig zu stellen. Weiters ist der Betreiber nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen und ist berechtigt für noch zu erbringende Leistungen und Lieferungen Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

12.6.

Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich der Betreiber für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust).

12.7.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Betreibers aufzurechnen, außer die Forderung des Vertragspartners wurde vom Betreiber schriftlich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt.

12.8.

Vom Betreiber gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonti) verfallen auch rückwirkend zur Gänze für den gesamten Auftrag, wenn der Vertragspartner mit einer Zahlung auch nur einer Teil-, Schluss- oder sonstigen Rechnung in Verzug gerät.

12.9.

Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden und diese nicht bereits wie vorhin festgelegt verfallen sind. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig, wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skontoabzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der Rechnung vermerkt ist.

12.10.

Unrechtmäßig vorgenommene Preisabzüge durch den Vertragspartner führen auch rückwirkend zum Verlust des gesamten Skontos und aller sonstigen Preisnachlässe für den gesamten Auftrag oder Teilleistungen.

12.11.

Bei Teilleistungen sind Teilrechnungen stets zulässig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

12.12.

Der Betreiber ist berechtigt, dem Vertragspartner Rechnungen auch in elektronischer Form (insbesondere per E-Mail), an eine vom Vertragspartner bekanntgegebene Adresse, zu übermitteln. Der Vertragspartner erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
 

13. GEWÄHRLEISTUNG, MÄNGELRÜGE

13.1.

Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

13.2.

Mängel sind binnen 14 Tagen ab Kenntnis oder Kennenmüssen bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs-, Irrtums- und/oder Schadenersatzansprüche zu rügen, wobei auftretende Mängel Vertragspartner spezifiziert anzugeben sind. Der Betreiber hat das Recht, die vom Vertragspartner beanstandeten Leistungen im Hinblick auf die geltend gemachten Mängel nach erfolgter Mängelrüge zu prüfen. Verweigert der Vertragspartner die Nachprüfung, so verliert sie sämtliche damit verbundenen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche.

13.3.

Für nicht reproduzierbare Fehler leistet der Betreiber keine Gewährleistung.

13.4.

Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB wird ausdrücklich abbedungen.

13.5.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nachlässiger, unrichtiger oder unsachgemäßer Behandlung durch den Vertragspartner oder aufgrund ähnlicher äußerer Einflüsse entstehen.

13.6.

Ist die Beseitigung eines Mangels bzw. der Austausch unmöglich oder würde dies einen unverhältnismäßig hohen Aufwand verursachen, kann dies vom Betreiber verweigert werden. In diesem Fall kann der Vertragspartner nur Preisminderung begehren. Im Übrigen wird der Gewährleistungsbehelf der Vertragsauflösung hiermit ausdrücklich abbedungen.

13.7.

Der Vertragspartner ist in keinem Fall berechtigt, das vereinbarte Entgelt oder einen verhältnismäßigen, den voraussichtlichen Behebungskosten entsprechenden Anteil des Entgelts bzw. des Kaufpreises zurückzubehalten.

13.8.

Sofern der Betreiber Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Betreiber diese Ansprüche an den Vertragspartner ab. Der Vertragspartner wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte halten.

13.9.

§ 933b ABGB findet keine Anwendung.
 

14. HAFTUNG, HAFTUNGSAUSSCHLUSS

14.1.

Zum Schadenersatz ist der Betreiber in allen in Betracht kommenden Fällen bloß im Falle von Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung des Betreibers ist in Fällen leichter und sonstiger grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit und sonstiger grober Fahrlässigkeit haftet der Betreiber ausschließlich für Personenschäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend der Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich der Betreiber zur Erfüllung vertraglicher Pflichten bedient.

14.2.

Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet der Betreiber nicht, sofern der Schaden/Mangel nicht auf krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist.

14.3.

Unabhängig von der Ursache und dem Rechtsgrund des Schadens ist die Haftung des Betreibers mit dem Deckungsbetrag der Haftpflichtversicherung des Betreibers bzw., sofern ein Schaden nicht von dieser gedeckt wird, mit 50% der Höhe des Entgelts des jeweiligen Vertrags begrenzt, bei einer Dauerbeauftragung jedoch maximal 50 % des jährlichen Entgelts des jeweiligen Vertrags des Kalenderjahres in dem der Schaden eingetreten ist.

14.4.

Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber sind bei sonstigem Verfall innerhalb von sechs Monaten nachdem der Vertragspartner von dem Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem schadensstiftenden (anspruchsbegründenden) Ereignis (Verhalten) gerichtlich geltend zu machen. Die Beweislast für das Vorliegen und die Höhe des Schadens obliegt dem Vertragspartner.

14.5.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten von Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Betreibers.

14.6.

Für sämtliche aus der Verletzung der vertraglichen Verpflichtung dem Vertragspartner entstandenen unmittelbaren und mittelbaren Schäden hat der Vertragspartner den Betreiber schad- und klaglos zu halten. Insbesondere hat der Vertragspartner sämtliche Leistungen, die der Betreiber aufgrund der Verletzung der Vertragspflichten zu erbringen hat, um die Plattform wieder ordnungsgemäß betreiben zu können, dem Betreiber zu bezahlen.
 

15. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG, REFERENZHINWEIS

15.1.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Betreiber bekannt gewordenen Informationen, wie u.a. die Identität anderer Vertragspartner, Informationen von Endkunden, Informationen zur physischen Sicherheit und Datensicherheit, technische Daten, Statistiken und Vertriebsdaten vom Betreiber, Know-how, Informationen zu Geschäftsprozessen, Methoden und Marketingstrategien (nachstehend auch kurz „geheime Informationen“ genannt) geheim zu halten. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu tragen, dass geheime Informationen seinen Mitarbeitern, Nutzern bzw. Dritten nur soweit offengelegt werden, als dies im Rahmen des gegenständlichen Vertragsverhältnisses notwendig ist (need to know). Der Vertragspartner wird diesen Personen im Fall der Offenlegung diese Geheimhaltungsklausel entsprechend überbinden. Ausgenommen von dieser Geheimhaltungsverpflichtung sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder bereits vor beiderseitigem Vertragsabschluss der jeweiligen Vertragspartei bekannt waren.

15.2.

Die Verpflichtung nach Punkt 15.1. besteht auch nach Kündigung des Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit fort.

15.3.

Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen, die für den Vertragspartner erbracht wurden unter Nennung des Vertragspartners zu referenzieren bzw. zu veröffentlichen, insbesondere auch um sich bzw. ihre Leistungen bzw. Produkte zu bewerben und auf eigenen Werbeträgern, insbesondere auf ihrer Internet-Website, Social Media Kanälen, Print- und sonstigen Onlinemedien, Namen, Firmenlogo, Produktbilder und Produktbeschreibungen des Vertragspartners zu verwenden. Des Weiteren ist der Betreiber berechtigt, auf die zum Vertragspartner bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

15.4.

Der Betreiber ist weiters berechtigt, den Firmenschriftzug des Vertragspartners zu Werbe- und Marketingzwecken auf seiner Internet-Website, Social Media Kanälen, Print- und sonstigen Online Medien zu verwenden.
 

16. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Jedwede Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ist nur nach schriftlicher Zustimmung vom Betreiber zulässig. Der Betreiber ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis bzw. das gesamte Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt mit Abschluss des Vertragsverhältnis dieser Übertragung zu. Die beabsichtigte Übertragung ist vom Vertragspartner mindestens 14 Tage vor Übertragung anzuzeigen.
 

17. ANWENDBARES RECHT / GERICHTSSTAND / ERFÜLLUNGSORT

17.1.

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17.2.

Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens des Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des örtlich und sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von des Betreibers vereinbart.

17.3.

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist in allen Fällen, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist, der Sitz des Betreibers.
 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1.

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

18.2.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Betreiber die Änderungen ihrer Geschäfts- und/oder E-Mail-Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen des Betreibers als zugegangen gelten, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Geschäfts- oder E-Mail-Adresse gesendet werden.

18.3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, undurchsetzbar und/oder ungültig sein oder werden, gilt, dass dies nicht die Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit und/oder Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge hat. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, anstelle der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Bestimmungen eine Regelung zu vereinbaren, die dem mit der nichtigen, undurchsetzbaren und/oder ungültigen Regelung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Lücken dieser AGB.

18.4.

Der Betreiber behält sich das Recht diese AGB zu ändern ausdrücklich vor. Änderungen der AGB werden dem Vertragspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Vertragspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht. Hinsichtlich technisch notwendiger und sicherheitsrelevanter Änderungen sowie Änderungen, die aufgrund geänderter Gesetzes- bzw. Rechtslage notwendig sind, steht dem Vertragspartner kein Widerspruchsrecht zu. Diese Änderungen gelten nach Ablauf von 14 Tagen ab Bekanntgabe gegenüber dem Vertragspartner.

18.5.

Die Sprache dieses Vertrags ist Deutsch.